Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung – Wohnen auf Zeit

Probewohnen

Niemand kauft gern die Katze im Sack, und schon gar nicht, wenn es um das zukünftige Zuhause geht. Deshalb bieten wir Ihnen die Möglichkeit eines unverbindlichen Probewohnens, bevor Sie in eine unserer Wohneinrichtungen ziehen.

Dazu wählen wir gemeinsam die zu Ihnen und Ihrem Unterstützungsbedarf passende Wohnform aus, und Sie ziehen für einen Zeitraum von zwei Wochen, unter Umständen auch bis zu vier Wochen, dort ein. So lernen Sie Ihre Mitbewohner:innen und das Fachpersonal im Alltag kennen, diese lernen Sie kennen, und Sie können feststellen, ob Sie in den Räumlichkeiten zurechtkommen und sich dort wohlfühlen.

Vor dem Probewohnen ist eine Antragstellung beim Sozialhilfeträger notwendig, damit die Kosten dafür übernommen werden. Dabei sind wir Ihnen selbstverständlich gern behilflich – sprechen Sie uns an!

Verhinderungspflege

Was tun, wenn Ihre Angehörigen, die Sie im Alltag unterstützen, krank werden oder verreisen? Auch in diesem Fall können Sie vorübergehend in eine unserer Wohneinrichtungen einziehen – das nennt man „Verhinderungspflege“. Voraussetzung ist ein freier Wohnplatz in einer unserer Einrichtungen und dass Sie alle Anträge zur Kostenübernahme rechtzeitig vor dem Einzug gestellt haben.

Die Kosten für die Verhinderungspflege übernimmt Ihre Pflegekasse für längstens sechs Wochen im Kalenderjahr, wenn Sie mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sind. Die weitere Voraussetzung, dass Ihre Pflegeperson Sie vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in Ihrer häuslichen Umgebung gepflegt haben muss, kann auch im Pflegegrad 1 erfolgt sein. Eventuell übernimmt die Pflegekasse nur einen bestimmten Anteil der Kosten. Wenn Sie den restlichen Anteil nicht selber zahlen können, müssen Sie einen Antrag bei dem zuständigen Sozialhilfeträger stellen. Wenn Sie keinen Pflegegrad haben und die Kosten für die Verhinderungspflege nicht aus Ihrem Einkommen oder Vermögen zahlen können, müssen Sie ebenfalls einen Antrag beim zuständigen Sozialhilfeträger stellen.

Das klingt kompliziert, aber wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie Fragen zur Antragstellung haben. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf!