Ausfall der Personenbeförderung bei extremen Witterungsverhältnissen

Extreme Witterungsverhältnisse, wie Schnee, Glatteis, Eisregen, können zu kurzfristigen Absagen in der Beförderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen führen!

Grundsätzlich orientieren uns an der offiziellen Entscheidung des jeweiligen Landkreises/ der jeweiligen Stadt. Sobald die öffentliche Schülerbeförderung offiziell von dem jeweiligen Landkreis und/oder Gemeinde eingestellt worden ist, gilt dies auch für die Beförderung der uns anvertrauten Menschen!

ACHTUNG: Es kann jedoch auch ausserhalb dieser Regelung zu Ausfällen in der Beförderung kommen. Einzelfallentscheidungen treffen wir im Sinne der Sicherheit der uns anvertrauten Menschen!*

Die Betreuung von Werkstattbeschäftigten, die unsere Werkstandstandorte selbstständig erreichen, ist davon unabhängig in jedem Fall gewährleistet und nicht davon betroffen!

*aktualisiert am 27.01.2023