Von der Erstberatung zur Therapie

1. Erstkontakt

Der Erstkontakt zu den Fachkräften der Autismusambulanz kann sowohl mit bereits gesicherter Diagnose, aber auch beim Verdacht auf die Diagnose Autismus-Spektrums-Störung erfolgen. Hier können gemeinsam in einem Beratungsgespräch erste Fragen geklärt, relevante Informationen gesammelt und ein weiteres Vorgehen besprochen werden.

2. Diagnosestellung

Wir bieten keine Diagnostik von Autismus-Spektrums-Störungen an. Dazu ist eine Vorstellung in einer kinder- und jugendpsychiatrischen bzw. einer psychiatrischen Praxis nötig.

3. Antrag auf Übernahme der Kosten

Ist eine Autismus-Spektrums-Störung diagnostisch gesichert, kann eine Übernahme der Kosten für das Angebot der Autismusambulanz beim jeweilig zuständigen Amt beantrag werden. Zuständig sind hier die örtlichen Sozial- und Jugendhilfeträger.

4. Aufnahme in die Autismusambulanz

Liegt eine Bewilligung des Kostenträgers vor, kann die (erneute) Kontaktaufnahme zur Autismusambulanz erfolgen. Der Umfang der Unterstützung richtet sich hier nach dem Bedarf und der Bewilligung des Kostenträgers.

In einem ersten (Anamnese-)Gespräch mit der zuständigen Fachkraft werden neben einem ausführlichen Kennenlernen, auch erste Wünsche und Ziele der Förderung festgehalten.  à Idee den Anamnesebogen zum Download anzuhängen?

5. Beziehungsaufbau (Wir lernen uns kennen)

In regelmäßig wöchentlichen Terminen erfolgt ein erstes Kennenlernen und ein Beziehungsaufbau. Diese Phase wird individuell gestaltet. Eine Förderdiagnostik findet statt.

6. Zielvereinbarung mit dem Kostenträger

Nach einer ausführlichen Kennlernphase werden gemeinsam mit dem Kostenträger Ziele festgelegt.

Diese Gespräche finden in regelmäßigen Abständen im Verlauf der gemeinsamen Arbeit statt und werden in der Regel von jeweiligen Kostenträger organisiert und terminiert. Grundlage hierzu ist eine Tischvorlage, die die Fachkräfte der Autismusambulanz vorab erstellen. Hier wird zunächst die aktuelle Lage des Klienten herausgearbeitet, Erkenntnisse und festgelegte Ziele sowie eine eventuelle Zielerreichung festgehalten.

Besonderheit für unser Angebot in Uelzen: Ziele werden formuliert

In Anlehnung der im BENI-verfahren oder vom Jugendhilfeträger festgelegten Ziele werden mit Hilfe des Anamnesegespräches und der durchgeführten Förderdiagnostik kleinschrittige, individuelle Ziele festgelegt.

7. Fördertermine

In der Regel finden die Termine zu einem festgelegten Zeitpunkt wöchentlich in den Räumen der Autismusambulanz statt. Nach Absprache sind auch Hausbesuche, Begleitungen in der Schule etc. möglich.

8. Berichterstellung

Regelmäßig bzw. spätestens, wenn das bewilligte Stundenkontingent aufgebraucht ist, wird ein Ausgangs- bzw. Zwischenbericht verfasst. Dieser gibt den individuellen Hilfeverlauf wieder und beinhaltet sowohl die derzeitige Situation als auch die herausgearbeiteten Ziele sowie die gewonnen Erkenntnisse aus den jeweiligen Auffälligkeitsbereichen.

9. Fortführung der pädagogisch-therapeutischen Förderung

Ein formloser Antrag auf Weitergewährung der Hilfe wird gestellt.

Auf Grundlage des Berichtes erfolgt eine Weitergewährung oder die Hilfe wird beendet.