Schulbegleitung in Uelzen und Gifhorn

Informationen für Schulen

Gemäß dem Inklusionsgedanken eröffnet die Schulbegleitung von Leben leben Kindern und Jugendlichen mit einer seelischen, geistigen und/oder körperlichen Einschränkung die Möglichkeit, eine wohnortnahe Schule zu besuchen.

Leben leben bietet diese individuelle Unterstützungsmaßnahme für Schüler:innen zur Bewältigung des Schultags seit 2010 und für alle Schulformen. Soweit es mithilfe der persönlichen Unterstützung durch den/die Schulbegleiter:in möglich ist, soll der/die Schüler:in in den laufenden Unterricht einer Schule integriert bzw. reintegriert werden. Ziel ist es, behinderungsbedingte Einschränkungen zu überwinden und/oder seelische Behinderung zu vermeiden, sodass der/die Betroffene eine seinen/ihren Fähigkeiten angemessene Schulbildung wahrnehmen kann. Darüber werden sichergestellt:

  • die Teilhabe am Schulleben,
  • die Sicherstellung der sozialen Kontakte und
  • die Erfüllung der Schulpflicht

Die individuellen Ziele der Schulbegleitung sowie die jeweiligen Leistungselemente werden in den Zielplanungen definiert und können bedarfsorientiert angepasst werden. Dabei stehen betreuerische und pädagogische Leistungselemente im Vordergrund. Die praktische Arbeit der/die Schulbegleiterin umfasst ein breites Aufgabenspektrum. Je nach individuellem Bedarf und der Gewährung durch das jeweilige Amt können zum Tätigkeitsbereich die Begleitung während der gesamten Unterrichts- und Pausenzeit, im offenen oder geschlossenen Ganztagsschulbereich, auf dem Schulweg sowie bei Sonderveranstaltungen der Schule zählen.

In Abgrenzung zum Lehrauftrag der Schulen bietet Schulbegleitung eine individuelle, bedarfsorientierte Unterstützung bei der Bewältigung der schulischen Anforderungen. Der Lehrauftrag und die Verantwortung der Gesamtförderung des/der jeweiligen Schüler:in verbleiben dabei weiterhin bei der Schule bzw. bei den Erziehungsberechtigten.