Ergänzende AGB

Fahrzeugpflege

Für die Fahrzeugpflege der Leben leben Arbeit & Produktion gGmbH unter der Marke Fahrzeugpflege hand in hand gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Leben leben (s. lebenleben.de/agb) folgende ergänzende Bestimmungen:

1. Auftragsbedingungen

1.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Angebot wird erst verbindlich, nachdem wir den Auftrag mündlich oder schriftlich bestätigt haben.

Als Verbraucher füllen Sie vor der Fahrzeugreinigung/-aufbereitung eine Auftragskarte aus und bestätigen verbindlich den Inhalt Ihres Auftrages mit Ihrer Unterschrift. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie gleichzeitig, dass Sie unsere Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen haben und anerkennen.

Handeln Sie im Auftrag eines Unternehmens, ist es möglich, die Auftragsbedingungen individuell zu vereinbaren (z.B. Pauschalpreise pro Fahrzeug zu vereinbaren). Die einmalige Unterschrift eines Vertretungsberechtigten Ihres Unternehmens bestätigt dann die Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen für alle aktuellen und zukünftigen Aufträge bis zum schriftlichen Widerruf durch einen der beiden Vertragspartner.

1.2 Eilaufträge müssen vom Auftraggeber als solche angegeben werden. Ob eine Auftragsannahme möglich ist, richtet sich insbesondere nach der Auftragslage.

2. Preise, Zahlungsbedingungen

2.1 Unsere Preise richten sich nach dem Zustand bzw. Verschmutzungsgrad des zu reinigenden Fahrzeugs.

2.2 Telefonische Preisangaben sowie Preisangaben auf Informationsunterlagen dienen einer groben Orientierung und sind unverbindlich. Der verbindliche Preis kann stark davon abweichen.

2.3 Insbesondere bei Verschmutzungen, bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein höherer Endpreis berechnet werden.

2.4 Als Verbraucher teilen wir Ihnen den maximalen Endpreis vor Auftragsdurchführung mit.

Sollten wir stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerken, setzen wir Sie unverzüglich darüber sowie über entsprechende Mehrkosten in Kenntnis. Sie haben in diesem Fall die Möglichkeit, den erhöhten Endpreis telefonisch verbindlich zu bestätigen oder Ihren Auftrag zurückzuziehen.

2.5 Zusätzlich berechnen wir die Kosten für eine eventuelle Fahrzeugüberführung.

2.6 Bei Unternehmern verstehen sich unsere Preise netto zzgl. 7% Mehrwertsteuer.

2.7 Als Verbraucher begleichen Sie die Rechnungsbeträge bei Abholung des Fahrzeugs sofort in bar.

Wir weisen hiermit darauf hin, dass wir im Falle des Zahlungsverzugs berechtigt sind, Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem aktuellen Basiszinssatz (nach § 247 BGB), bei Unternehmern von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, zu erheben. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

Im Übrigen gelten die Zahlungsbedingungen entsprechend den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Unternehmensgruppe Leben leben.

2.8 Wir weisen hiermit darauf hin, dass Sie als Unternehmer die im Rechnungsbetrag enthaltende Arbeitsleistung zu 50 % auf die Ausgleichsabgabe anrechnen können (nach § 140 SGB IX).

3. Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen

Wird eine Terminvereinbarung vom Auftraggeber nicht eingehalten, behalten wir uns vor, eine Unkostenpauschale in Höhe von bis zu 40 € zu erheben, sofern der Auftraggeber nicht nachweisen kann, dass uns kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

4. Pflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, an und aus dem zu reinigenden Fahrzeug alle Wertsachen zu entfernen. Wir übernehmen keine Haftung für Wertsachen im Fahrzeug (vgl. 5.4). Auf Wunsch räumen wir lose Gegenstände für Sie aus dem Fahrzeug. Doch auch für diese übernehmen wir keine Haftung (vgl. 5.4).

4.2 Motor- bzw. Motorenraumwäsche führen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch aus. Möchten Sie diese dennoch beauftragen, so ist es Ihre Pflicht, eine einwandfreie Elektroabdichtung sicherzustellen.

Als Verbraucher bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf der Auftragskarte den einwandfreien Zustand der Elektroabdichtung des zu reinigenden Fahrzeugs.

4.3 Der Auftraggeber hat uns vor Auftragsdurchführung über alle empfindlichen Elektrobauteile zu informieren.

Als Verbraucher sind Sie verpflichtet, diese auf der Auftragskarte schriftlich zu vermerken.

4.4 Ferner hat uns der Auftraggeber vor Auftragsdurchführung alle ggf. vorhandenen Schäden am Fahrzeug mitzuteilen.

Als Verbraucher sind Sie verpflichtet, diese auf der Auftragskarte schriftlich anzugeben.

5. Reklamationen, Haftung

5.1 Mit Verbrauchern überprüfen wir die durchgeführten Leistungen bei Fahrzeugübergabe gemeinsam und nehmen diese dann auch gemeinsam ab.

Reklamationen sind unverzüglich während der Abnahme bzw. bei nicht offensichtlichen Mängeln nach Kenntnisnahme geltend zu machen.

5.2 Halten Sie Reklamationen vor Ort und unverzüglich gemeinsam mit unserem Personal schriftlich fest.

5.3 Reklamationen, die sich auf Beschädigungen am Fahrzeug durch unser Personal beziehen könnten, müssen zusätzlich unverzüglich fotographisch dokumentiert werden.

5.4 Wir haften nicht für Wertsachen oder andere lose Gegenstände im Fahrzeug (vgl. Ziff. 4.1) und übernehmen keine Gewähr in folgenden Fällen:

  • Wir haften nicht für Schäden, die aufgrund von Nichtbeachtung deutlich angebrachter Einfahrt- und Benutzungsanweisungen verursacht wurden sowie aufgrund von Nichtbefolgung von Anweisungen unseres Personals
  • Wir haften nicht für Schäden, die ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben
  • Wir haften nicht für Schäden an der Innenausstattung, die durch den Einsatz von leicht aggressiven Chemikalien verursacht wurden, sofern der Auftraggeber vor Auftragsdurchführung über diese Gefahr informiert wurde und den Auftrag dennoch erteilt hat.
  • Wir haften nicht für Schäden, die mit einer funktionierenden Elektroabdichtung hätten vermieden werden können (vgl. Ziff. 4.2)
  • Wir haften nicht für Schäden an empfindlichen Elektrobauteilen, die der Auftraggeber nicht auf der Auftragskarte schriftlich vermerkt hatte (vgl. Ziff. 4.3)
  • Wir haften nicht für Schäden, die bereits vor der Auftragsdurchführung an dem Fahrzeug vorhanden waren bzw. durch die Auftragsdurchführung vergrößert wurden, sofern der Auftraggeber vor Auftragsdurchführung über diese Gefahr informiert wurde und den Auftrag dennoch erteilt hat.

Wir behalten uns rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, sofern dieser Schadenersatzansprüche geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der Auftragsdurchführung vorhandene Schäden beziehen.

Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Leben leben (s. www.lebenleben.de/agb) sowie die gesetzlichen Regelungen und Verjährungsfristen.

Sofern einzelne der in diesem Dokument aufgeführten ergänzenden Geschäftsbedingungen der Fahrzeugpflege von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Leben leben abweichen, haben die hier aufgeführten Regelungen Vorrang.

Stand: 04/2022